Links überspringen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der STUDEX Deutschland GmbH für B2B-Geschäfte (4/2022)
STUDEX Deutschland GmbH, Eckenbachstr. 1a, 90542 Eckental-Nuernberg; www.studex.de, USt-ID: DE132503509

I. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der STUDEX Deutschland GmbH geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und sonstige Leistungen. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Die Vertragssprache ist Deutsch. (2) Der Käufer nimmt mit Bestellung zur Kenntnis, dass der gegenständliche Vertragsabschluss unter  Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die STUDEX Deutschland GmbH ihre Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Eine konkludente Einbeziehung ist ausgeschlossen. (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. (5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Angebot und Vertragsschluss

(1) Vertragsangebote der STUDEX Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überreicht worden sind. (2) Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses Angebot kann die STUDEX Deutschland GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Technische Änderungen sowie Änderungen von Form, Maß, Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. (3) An allen firmeneigenen Produkten und damit zusammenhängenden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich die STUDEX Deutschland GmbH ihre Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit ihrer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet wurden.

III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

(1) Die Preise gelten ohne abweichende Vereinbarung ab Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Dies wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. (2) Berücksichtigt die STUDEX Deutschland GmbH .nderungswünsche des Käufers, so trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten. (3) Der Kaufpreis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf einem in der Rechnung angegebenen, oder anderweitig dem Käufer mitgeteilten Konto der STUDEX Deutschland GmbH als erfolgt. (4) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz, derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu verzinsen. Darüber hinaus fällt die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro an. Die STUDEX Deutschland GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugspauschale vor. (5) Befindet sich der Käufer im Verzug, steht es der STUDEX Deutschland GmbH frei die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Bei Vorliegen einer erheblichen Gefährdung des Zahlungsanspruchs – so z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers – ist die STUDEX Deutschland GmbH berechtigt Vorauszahlungen oder eine ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Käufer dies, kann die STUDEX Deutschland GmbH vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz fordern. Zum Zwecke der Kreditprüfung werden Adress- und Bonitätsdaten eingeholt. (6) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine von der STUDEX Deutschland GmbH zu vertretende Lieferverzögerung vorliegt, kann diese den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn-, und sonstiger Nebenkosten, die ihr angefallen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. (7) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der STUDEX Deutschland GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Ansprüche beschränkt, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Die Einklagbarkeit seiner Gegenrechte bleibt ihm unbenommen.

IV. Liefer- und Leistungszeit

(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen bei Annahme der Bestellung. (2) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zu dem angegebenen Versandzeitpunkt das Lager verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. (3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gekauften Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. (4) Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, erhält der Käufer unverzüglich eine Mitteilung hierüber sowie über die voraussichtliche neue Lieferfrist. Der Käufer hat eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen zu setzen. (5) Die Haftung der STUDEX Deutschland GmbH wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind vorsätzliche Vertragsverletzungen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von der STUDEX Deutschland GmbH nicht zu vertretende Umstände entbinden diese von der Einhaltung der Liefertermine für die Dauer der Behinderung. Der Käufer ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu fordern. Eine weitergehende Haftung für einen von der STUDEX Deutschland GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. (6) Weitere gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der STUDEX Deutschland GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

V. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand, Verpackung

(1) Die Lieferung der bestellten Ware einschl. Werbematerial, Prospekte, Drucksachen, Plastiktaschen etc. erfolgt ab Lager. Das jeweilige Lager, egal ob im In- oder Ausland gelegen, gilt als vereinbarter Erfüllungsort. Im Einzelnen erfolgen Lieferungen unter Berücksichtigung der Warenverfügbarkeit nach Wahl der STUDEX Deutschland GmbH alternativ vom Lager am Standort der STUDEX of Europe GmbH, Straßenhäuser 59, 6842 Koblach in Österreich oder vom Lager am Standort der STUDEX Deutschland GmbH, Eckenbachstr. 1a, 90542 Eckental in Deutschland, aus. (2) Auf Verlangen des Käufers wird die Ware unversichert auf Rechnung und Gefahr – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die STUDEX Deutschland GmbH berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen. Die etwaigen Mehrkosten aufgrund eines längeren Transportweges wegen der Belegenheit des Erfüllungsortes am Standort der STUDEX of Europe GmbH, Straßenhäuser 59, 6842 Koblach in Österreich, trägt der Käufer. (3) Die STUDEX Deutschland GmbH ist in für den Käufer zumutbarem Umfang jederzeit zu Teillieferungen oder -leistungen berechtigt, die getrennt abgerechnet werden können. (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Käufer auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. (5) Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Käufers zu Versandart, Versandweg und einer abzuschließenden Transportversicherung entstehen – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. (6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, ist die STUDEX Deutschland GmbH berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) vom Käufer ersetzt zu verlangen. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Darüber hinaus stehen der STUDEX Deutschland GmbH alle weiteren gesetzlichen Ansprüche zu.

VI. Sach- und Rechtsmängel, Beschaffungsrisiko

(1) Die M.ngelansprüche des Käufers setzen voraus, soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so hat dies der Käufer der STUDEX Deutschland GmbH gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unverzüglich ist eine Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen; auch hier genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung der STUDEX Deutschland GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Mangelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der M.ngelrüge. (2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die STUDEX Deutschland GmbH in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nacherfüllen. Die STUDEX Deutschland GmbH kann die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs.3 BGB verweigern. Sie kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. (3) Der Käufer hat der STUDEX Deutschland GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Fall der Ersatzlieferung hat der Käufer der STUDEX Deutschland GmbH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. (4) Die STUDEX Deutschland GmbH trägt die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, es sei denn, das Mangelbeseitigungsverlangen stellt sich als unberechtigt heraus, oder der Vertragsgegenstand befindet sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort. In diesem Fall sind die Kosten vom Käufer zu ersetzen. (5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Rücktrittsrecht ist bei einem nur unerheblichen Mangel ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. (6) Nur in dringenden Fällen, etwa bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der STUDEX Deutschland GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme hat der Käufer die STUDEX Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich, möglichst vorher zu informieren. Ein Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn die STUDEX Deutschland GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern. (7) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, bestehen nur, wenn sie sich aus diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ergeben und sind im Übrigen ausgeschlossen. (8) Die Gew.hrleistungsansprüche des Käufers verjähren, soweit zulässig, ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, ansonsten in der gesetzlich vorhergesehenen Verjährungsfrist. Der Käufer hat zu beweisen, dass der Mangel bei Ablieferung vorhanden war. (9) Gew.hrleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Dies betrifft insbesondere handelsübliche oder geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Form, Farbe, Maße und/oder des Gewichts, der Ausführung oder des Designs. Die STUDEX Deutschland GmbH übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung über die kaufvertragliche Verpflichtung hinaus keinerlei Beschaffungsrisiko und irgendwie geartete Garantien.

VII. Sonstige Haftungsbeschränkungen

(1) Die Haftung der STUDEX Deutschland GmbH auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher und leichter Fahrlässigkeit haftet die STUDEX Deutschland GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall und im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. (2) Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die STUDEX Deutschland GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gilt auch für die gesetzlichen Produkthaftungsansprüche des Käufers. (3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn die STUDEX Deutschland GmbH diese zu vertreten hat. VIII. Rücktrittsrecht des Verkäufers Die STUDEX Deutschland GmbH kann von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn sich die fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers herausstellt oder der Käufer unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat und dies von erheblicher Bedeutung für die Geschäftsbeziehung ist. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann die STUDEX Deutschland GmbH ohne konkreten Nachweis als Ersatz aller entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns eine Pauschale von 20% der Auftragssumme verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis eines niedrigeren Schadens offen.

VIII. Rücktrittsrecht des Verkäufers

Die STUDEX Deutschland GmbH kann von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn sich die fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers herausstellt oder der Käufer unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat und dies von erheblicher Bedeutung für die Geschäftsbeziehung ist. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann die STUDEX Deutschland GmbH ohne konkreten Nachweis als Ersatz aller entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns eine Pauschale von 20% der Auftragssumme verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis eines niedrigeren Schadens offen.

IX. Veräußerungsverbot

Die von der STUDEX Deutschland GmbH angebotenen Stechsysteme erfordern professionelles Training, detaillierte Erläuterungen und Fachwissen, sowie die Verwendung des passenden Systems. Daher sind diese STUDEX-Produkte nicht zur Selbstanwendung durch den Endverbraucher geeignet.  Der Verkauf von STUDEX-Produkten für das Erststechen (insbesondere System 75) an Endverbraucher ist dem Kunden daher untersagt. Davon ausgenommen ist der Verkauf von Erststechware, sofern ein im Sinne von STUDEX geschulter Verkäufer oder ein geschulter Erfüllungsgehilfe dem Käufer die Ohrlöcher mit Hilfe der hierfür von STUDEX entwickelten und vorgesehenen Systemen unverzüglich nach Erwerb sticht (Warenverkauf vor Ort).

X. Eigentumsvorbehalt

(1) Die STUDEX Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. (2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die STUDEX Deutschland GmbH ab. Die STUDEX Deutschland GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Die STUDEX Deutschland GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. (3) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die STUDEX Deutschland GmbH berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, darf die STUDEX Deutschland GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Eine danach erfolgte Rückforderung und -rücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware, stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die STUDEX Deutschland GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen. (5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, ist der Käufer verpflichtet auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die STUDEX Deutschland GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der STUDEX Deutschland GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. (6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwirbt die STUDEX Deutschland GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (7) Übersteigt der Wert sämtlicher für die STUDEX Deutschland GmbH bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen um mehr als 10 % so wird diese auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

XI. Datenschutz

(1) Die durch die STUDEX Deutschland GmbH erhobenen persönlichen Daten (wie Name/Firma, Beruf, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) werden hauptsächlich zur Verwaltung der Kundenbeziehungen sowie zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragserfüllung und Auftragsabwicklung verwendet. Die Weitergabe an Dritte umfasst nur solche Daten, die für eine Vertragsabwicklung sowie Zusendung der Ware erforderlich sind. Die gesammelten persönlichen Informationen werden für die Dauer der vollständigen Vertragsabwicklung gespeichert. (2) Wir weisen darauf hin, dass das Recht auf Auskunft über gespeicherte persönliche Daten besteht. Des Weiteren besteht das Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung. Eine gegenüber der STUDEX Deutschland GmbH gegebene Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit ganz oder teilweise bei der STUDEX Deutschland GmbH widerrufen werden. Es besteht des Weiteren das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

XII. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

(1) Gerichtsstand ist der für den Niederlassungssitz der STUDEX Deutschland GmbH in Eckenbachstr. 1a, 90542 Eckental, zuständige Gerichtsort. Die STUDEX Deutschland GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. (2) Die Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.