IMPRESSUM

Firmensitz:
Studex-Ohrlochstechvertrieb für Europa GmbH (Studex Europa GmbH)
Eckenhaid
Nordring 1
90542 Eckental - Nuernberg
Germany

Geschäftsführung:
Herr Juergen Weiss

Amtsgericht:
Fuerth HRB-Nr. 4359

Telefon:
+49 (0) 9126 25 63-0

FAX:
+49 (0) 9126 25 63-50



Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma STUDEX Europa GmbH, Nordring 1, 90542 Eckental (Stand: Januar 2011)

I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Eine konkludente Einbeziehung ist ausgeschlossen.

II. Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses Angebot können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Technische Änderungen sowie Änderungen von Form, Maß, Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An all unseren Produkten und damit zusammen hängenden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

III. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Unsere Preise gelten ohne abweichende Vereinbarung ab Werk. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

Der Kaufpreis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Befindet sich der Käufer im Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Bei Vorliegen einer erheblichen Gefährdung des Zahlungsanspruchs – so z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers – sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder eine ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Käufer dies, können wir vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz fordern. Zum Zwecke der Kreditprüfung werden wir Adress- und Bonitätsdaten einholen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Ansprüche beschränkt, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Die Einklagbarkeit seiner Gegenrechte bleibt ihm unbenommen.

IV. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zu dem angegebenen Versandzeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird. Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, hat der Käufer eine Nachfrist von wenigstens 3 Wochen zu setzen. Unsere Haftung wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind vorsätzliche Vertragsverletzungen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Liefertermine für die Dauer der Behinderung. Der Käufer ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu fordern. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

V. Gefahrübergang, Versand, Verpackung
Der Versand der bestellten Ware einschl. Werbematerial, Prospekte, Drucksache, Plastiktaschen etc. erfolgt ab Eckental unversichert auf Rechnung und Gefahr – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - des Käufers. Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Käufers zu Versandart, Versandweg und einer abzuschließenden Transportversicherung entstehen – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

VI. Sach- und Rechtsmängel, Haftung, Beschaffungsrisiko
Die Geltendmachung von Mängelrechten ist nach Ablauf von 8 Tagen ab Erhalt der Ware ausgeschlossen. Den Käufer trifft die volle Beweislast insbes. für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Mangelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Der Käufer hat uns bei Mängeln eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Art der Nacherfüllung können wir ermessensgemäß bestimmen durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht.

Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haften wir nicht. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und bei Schäden an Körper und Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Der Käufer hat zu beweisen, dass der Mangel bei Ablieferung vorhanden war.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Dies betrifft insbesondere handelsübliche oder geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Form, Farbe, Maße und/oder des Gewichts, der Ausführung oder des Designs. Wir übernehmen ohne ausdrückliche Vereinbarung über die kaufvertragliche Verpflichtung hinaus keinerlei Beschaffungsrisiko und irgendwie geartete Garantien.

VII. Rücktrittsrecht des Verkäufers
Von dem abgeschlossenen Vertrag können wir zurücktreten, wenn sich die fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers herausstellt oder der Käufer unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat und dies von erheblicher Bedeutung für die Geschäftsbeziehung ist. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag können wir ohne konkreten Nachweis als Ersatz aller entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns eine Pauschale von 20% der Auftragssumme verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis eines niedrigeren Schadens offen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Fordern und nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/ oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Hier zum Download der AGB.


General Terms and Conditions of Sale of Studex Europa GmbH, Nordring 1, D-90542 Eckental (as at 01/01/2011)

I .Validity

The following Conditions of Sale are basis for all contracts on the delivery of goods concluded between the Buyer and us. They are valid for all future business relations without explicit agreement. Deviant conditions of the Buyer are only binding with our explicit acceptance in writing. An implied comprehension is excluded.

II. Offer and Conclusion of Contract
The Buyer`s order is considered as binding offer for entering into a contract. We shall accept this offer by confirmation of order within two weeks or by delivering the goods within the same period. The right for technical changes or changes in design, measurement or weight in reasonable limits is reserved. We also reserve the property right, copyrights and right of ownership for all our products and related figures, calculations and drawings as well as all documents. The Buyer shall only hand them on to third persons with our written consent, irrespective of our marking it confidential.

III. Terms of Payment, Balancing
Without deviant agreement our prices are to be understood ex works. VAT is not included. We will specify VAT on the invoice to the legal rate on the day of invoicing. The price is payable 30 days after invoicing as far as no other date of payment is issued on the confirmation of order. The payment is considererd to be effected if the amount is at our disposal. If the Buyer is in default, we shall be at liberty to object fulfilment of the sales contract. If payment is considerably endangered, e.g. by petition in insolvency on the Buyer`s property, we shall be authorised to claim advance payment or adequate security. If the Buyer refuses, we shall withdraw and/or claim damages. For purpose of credit check, we will obtain address and credit rating data.
The Buyer is legitimated for offset only if the counterclaim is legally stated, accepted by us or undisputed. The lien is restricted to claims which are based on the same contract. Suability of the counterclaim remains unaffected.

IV. Time of Delivery and Performance
Date and time of delivery are solely non-binding specifications as far as they are not explicitly stated as binding. The time of delivery is considered to be met if the goods leave the factory at the time stated or if the Buyer is informed on the readiness for delivery. If we do not meet the time of delivery, the Buyer has to set a period of grace of at least 3 weeks. Our liability due to not complying with the time of delivery agreed upon is limited to predictable, typically incurring damage. Deliberate violation of the contract is excluded from this limitation. Acts of God, operational disturbance or other unpredictable circumstances we are not responsible for release us from complying with the date of delivery during the obstruction. In this case the Buyer is not authorised to withdraw and/or claim damages. Further liability for delay in delivery we are responsible for is excluded. Further claims and rights of the Buyer he is entitled to due to a delay in delivery of our side – next to damages – remain unaffected. We are at all times authorised for partial delivery or partial performance as far as this is reasonable for the Buyer.

V. Transfer of Perils, Shipping, Packaging
Shipment of the goods ordered including promotion material, brochures, printings, plastic bags etc. is effected from Eckental without insurance on account and risk of the Buyer – even if free delivery is agreed upon. Additional costs which arise from special wishes of the Buyer regarding type and way of shipment or transport insurance are charged to the Buyer`s account – even if free delivery is agreed upon. We do not take back transport and all other packaging, except pallets. If shipment is delayed on request or by fault of the Buyer, we shall store the goods on account and risk of the Buyer. In this case the notification of readiness for delivery is equal to delivery. On the Buyer`s request and account we shall effect a transport insurance for the shipment.

VI. Material Defects, Defect of Title, Liability, Risk of Supply
Defect claims are excluded 8 days after receipt of goods. The Buyer bears the burden of proof especially of the defect itself, the time of detection and the timeliness of the complaint. Regarding defects the Buyer has to grant us an adequate period for supplementary performance. The type of supplementary performance shall be in our sole discretion by elimination of the defects or by delivery of new goods. In case of elimination of the defect we shall bear the costs incurred as far as they do not increase because the place the subject is located does not equal the place of fulfilment. If the supplementary performance fails, the Buyer may claim price reduction or withdraw from the contract. The supplementary performance is considered to be failed after the third vain attempt as far as no further attempts are adequate or reasonable for the Buyer depending on the subject. The Buyer may claim damages due to the defects at the following conditions, only if the supplementary performance failed. The Buyer`s right to claim further damages at the following conditions remains unaffected. We are not liable for damages caused by slight negligence. Our liability is limited to predictable, typically and directly incurring average defects depending on the type of goods. The limitation of liability does not apply to product liability or liability for any damage to the Buyer`s body and health or loss of life.
The Buyer`s warranty claims fall under the statute of limitations one year after delivery of the goods. The Buyer has to proof that the defect existed at the time of delivery. Defect claims cannot be asserted in case of insignificant modifications in quality and conditions agreed upon or in case of insignificant impairment of serviceablility. These are in particular typical or slight technically unavoidable modifications in form, colour, measurements and/or weight, in finish and design. We shall not accept any risk of supply and any kind of warranties beyond the obligations of the sales contract without explicit agreement.

VII. The Seller`s Right of Cancellation
We may at any time withdraw from the sales contract in case of absent creditworthiness of the Buyer or if the Buyer gave false specifications regarding his creditworthiness and this is of considerable importance for business relation. In case of withdrawal we may claim – without precise proof - an allowance of 20 % of the order volume as compensation for all costs incurred and for the missed profit. The Buyer shall be at liberty to proof a lower damage.

VIII. Reservation of Title
The supplied goods (goods in reserve) shall remain our property until all claims are met including all outstanding accounting due to us now and in future. It forms a withdrawal from the contract, if we claim or take back the goods in reserve. It also forms a withdrawal from the contract, if we seize the goods in reserve. We are authorised to realise the goods in reserve after taking them back. The proceeds have to be passed to the Buyer`s account after deduction of an adequate compensation for the realisation costs. The Buyer has to take good care of the goods in reserve and insure them against fire, water and theft on his own costs. The Buyer is authorised to sell and/or use the goods properly in the course of business as far as he is not in default of payment. Pledges and transfer by the way of security are prohibited. All claims resulting from the selling-on or from another legal ground (insurance, tortious act) (including all outstanding accounts) are already now assigned to us to the full extent for security reasons; herewith we accept the assignment. We revocably authorise the Buyer to collect the claims assigned to us for his account and on his behalf. The direct debit authorisation may be revoked at any time if the Buyer does not discharge all payment obligations properly. If a third person may gain access to the goods in reserve, especially pledges, the Buyer shall refer to our property rights and inform us immediately so that we can claim our property. As far as the third person is not able to refund us the judicial and extrajudicial costs incurring, the Buyer shall be liable.

IX. Place of Performance, Venue, Applicable Law
Place of performance and venue for all differences arising between the Buyer and us on basis of the sales contract is our head office. However, we are entitled to sue the Buyer at his place of residence and/or business. The relations between the parties are settled exclusively applying German law. The application of the Uniform Laws on the International Sales of Goods laid down in the 1980 United Nations Convention is excluded. As far as individual terms of the contract including these General Terms and Conditions of Sale are or become fully or partially invalid, the validity of the other terms is not affected. The term fully or partially invalid shall be substituted by a term which mostly resembles the economic success of the invalid term.

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 0 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
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